Informationen und Vorgehensweise bei Pächterwechsel


1. Kündigung des Kleingarten–Pachtvertrages und
Beendigung der Mitgliedschaft


Für die Kündigung des Pachtverhältnisses durch den
Pächter gelten die Festlegungen im § 2 (2) des Kleingar-
ten-Pachtvertrages (im weiteren Pachtvertrag). Danach
kann das Pachtverhältnis mit einer Frist von 6 Monaten
zum 30. November eines Jahres gekündigt werden.
Die Kündigung ist dem Vorsitzenden, als Bevollmächtigten
des Verpächters, grundsätzlich bis zum 31. Mai eines Jah-
res schriftlich zu übergeben. Abweichende Fristen und
Termine können vereinbart werden.
Bei der Kündigung des Pachtvertrages endet gemäß § 6
Abs. 1 Nr. 5 der Satzung des Vereins der Kleingärtner Bir-
kenhöhe e.V. (im weiteren Satzung) auch die Mitglied-
schaft im Verein, soweit diese nicht ausdrücklich weiter be-
stehen bleiben soll. Bitte den Pachtvertrag und die Mit-
gliedschaft kündigen.


2. Wertermittlung der Anpflanzungen und Baulichkeiten


Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 des Pachtvertrages muss bei ei-
nem Pächterwechsel eine Wertermittlung durchgeführt
werden. Die Wertermittlung erfolgt durch unseren Ver-
pächter:


Bezirksverband von Bernau und Umgebung der
Gartenfreunde e.V.
Wallstr. 5, 16321 Bernau,

Tel. : 03338 2875


Die Wertermittlung ist beim Vereinsvorsitzenden:


Herrn Burkhard Poweleit

Parzelle 17
Pöhlbergstr. 8, 12685 Berlin

Tel. : 030 5455581
Mobil: 01743 466196


zu beantragen. Der Bewerter wird den Termin abstimmen.
Bei Pächterwechsel ist grundsätzlich ein gültiges
Zertifikat über die Dichtheit der Abwassergrube
vorzulegen.
Der Pächter hat zur Wertermittlung des Kleingartens ein-
schließlich der Baulichkeiten alle Bauunterlagen vorzule-
gen. Der Kleingarten ist in einen ordnungsgemäßen Zu-
stand zu versetzen und muss den Festlegungen des § 6
Abs. 1 Satz 1 des Pachtvertrages entsprechen.
Vor der Wertermittlung wird vom Vorstand ein Feststel-
lungsprotokoll angefertigt. Der Vorstand hat die Bewirt-
schaftung entsprechend der Rahmengartenordnung zu do-
kumentieren. Es werden Baulichkeiten und Anpflanzungen
im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 2 des Pachtvertrages erfasst.
Wenn erforderlich werden konkrete Auflagen erteilt. Das
Protokoll wird dem Pächter zur Veranlassung und unserem
Verpächter zur Kenntnisnahme übergeben.


3. Einholung einer Bestätigung der Schatzmeisterin


Der Pächter fordert von der Schatzmeisterin,


Frau Juliane Janisch

Parzelle 11
Mail: kga-birkenhoehe@gmx.de


eine Bestätigung an, dass der Verein zu diesem Zeitpunkt
keine finanziellen Forderungen an ihn hat. Ohne Vorlage
dieses Nachweises erfolgt keine Bestätigung des Proto-
kolls der Wertermittlung der Anpflanzungen und Baulich-
keiten durch den Vorsitzenden.
Sollten nach diesem Zeitpunkt Forderungen des Vereins
entstehen, wird dem abgebenden Pächter eine entspre-
chende Abschlussrechnung zugestellt.


4. Aufnahmeverfahren für neue Mitglieder des Vereins


Für das Aufnahmeverfahren neuer Mitglieder gelten die
Festlegungen der Satzung im § 4 Abs. 1.


Es sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:


a) die Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt
sein,


b) die Satzung muss schriftlich anerkannt werden,


c) der Antrag muss schriftlich gestellt werden.


Der Vorstand übergibt den Antragstellenden das Aufnah-
meformular und weitere den Verein betreffende Unterla-
gen. Der Termin zur Beratung des Aufnahmeantrages wird
mitgeteilt.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Antrag-
stellenden müssen bei der Vorstandssitzung anwesend
sein. Sie erhalten spezielle Hinweise zum Nutzungs- und
Pachtverhältnis in unserem Kleingartenverein. Dabei wer-
den neben organisatorischen, auch Hinweise zu den Ver-
einsregeln und Anforderungen für die künftige Nutzung
des Kleingartens gegeben.
Nach § 4 Abs. 2 besteht allein mit der Mitgliedschaft kein
Anspruch auf Übernahme eines Kleingartens.
Für die Aufnahme des Mitgliedes in den Verein wird ein-
malig eine Gebühr in Höhe von 50,00 Euro berechnet.


5. Abschluss des Nutzungs-/Pachtvertrages mit dem
künftigen Pächter


Nach Bestätigung der Mitgliedschaft im Verein wird der
Nutzungs-/Pachtvertrag und ggf. auch eine gesonderte
Vereinbarung zum Vertrag zur Unterschrift durch den Ver-
pächter vorbereitet und später dem künftigen Pächter
übergeben.
Es ist zu beachten, dass der Verpächter den Kleingarten
nur dann erneut bzw. weiter verpachten darf, wenn dieser
den Anforderungen der jeweils gültigen Fassung der Rah-
mengartenordnung des Landesverbandes Brandenburg
der Gartenfreunde e.V. - im weiteren RGO genannt -
(diese ist Bestandteil des Pachtvertrages) genügt. Dies be-
deutet aber auch, dass die im Feststellungsprotokoll ggf.
erteilten Auflagen des Vorstandes vom abgebenden Päch-
ter erfüllt sein müssen.
Mit der Unterschrift erkennt der neue Pächter den Nut-
zungs-/Pachtvertrag, die gesonderte Vereinbarung zum
Nutzungs-/Pachtvertrag sowie die Festlegungen der RGO
an.


6. Abschluss des Kaufvertrages mit dem künftigen
Pächter


Die Bestätigung der Mitgliedschaft erfolgt in der Regel zur
nächsten Vorstandssitzung.
Der Abschluss eines Kaufvertrages über die Baulichkei-
ten und Anpflanzungen sollte jedoch erst nach dem Zeit-
punkt erfolgen, an dem der Nutzungs-/Pachtvertrag vom
künftigen Pächter und vom Verpächter unterschrieben ist.
Nur mit dem rechtsgültig geschlossenen Nutzungs-/Pacht-
vertrag ist die Nutzung des Kleingartens zulässig und da-
mit erst der konkrete Vollzug der Eigentumsübertragung
der Baulichkeiten und Anpflanzungen auf den nachfolgen-
den Pächter möglich.
Der abgebende Pächter hat mit der Übergabe des Grund-
stücks auch alle Dokumente, wie Satzung, Rahmengarten-
ordnung, Bauunterlagen mit Nachweis der Baugenehmi-
gung, Dichtheitszertifikat der Abwassergrube, die letzte
Jahresabrechnung sowie die letzten Nachweise der Ab-
wasserentsorgung (als Kopien), Schlüssel für die Schran-
ken an den künftigen Pächter zu übergeben.


7. Weitere Hinweise


Zu beachten sind die nachfolgenden Hinweise für die ggf.
notwendigen über den Entschädigungsbetrag lt. Werter-
mittlung hinausgehenden finanziellen Vereinbarungen zwi-
schen dem abgebenden Pächter und dem künftigen Päch-
ter/Nutzer.
Mit der jährlichen Rechnungslegung des Vereins (Jahres-
abrechnung) erfolgen an den Verein auch Vorauszahlun-
gen für den folgenden Abrechnungszeitraum bzw. das
Folgejahr:


- Pachtgebühren der jeweiligen Kleingartenfläche zuzüglich der anteiligen Gemeinschaftsfläche,


- den Jahresmitgliedsbeitrag für die Parzelle,


- den Jahresmitgliedsbeitrag für den Bezirksver-
band je Parzelle,


- die voraussichtliche Entnahme von Strom
(Stromvorauszahlung wird auf der Grundlage
des Stromverbrauchs des letzten Abrechnungs-
zeitraumes berechnet),


- ggf. Umlagen


Die konkreten Angaben können aus der Jahresabrech-
nung des Vereins für diese Parzelle ersehen werden.


Abzustimmen sind die geleisteten bzw. noch zu leis-
tenden gemeinnützigen Stunden durch den abgeben-
den Pächter für diese Parzelle oder deren finanzielle
Abgeltung durch den abgebenden Pächter gegenüber
dem künftigen Pächter (derzeit 24,00 Euro für jede
nicht geleistete Stunde).
Abzustimmen sind auch Besonderheiten der Parzelle,
wie Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen, Mit-
nutzung von technischen Anlagen durch benachbarte
Pächter oder umgekehrt, gesonderte Festlegungen
des Vorstandes zur Parzelle, z.B. zur Anerkennung
von gemeinnützigen Stunden.
Notwendig ist auch die Kenntnisnahme von Auflagen
des Verpächters im Sinne des § 6 Abs. 1 des Pacht-
vertrages zur Herstellung eines ordnungsgemäßen
Zustandes des Kleingartens im o.g. Feststellungspro-
tokoll. Diese könnten auch Gegenstand einer geson-
derten Vereinbarung mit dem künftigen Pächter als
Bestandteil des Nutzungs-/Pachtvertrages werden.
Das betrifft Auflagen, die vom Altpächter nicht mehr
erledigt werden können und vom Neupächter über-
nommen werden müssen.
Nach Unterschrift des künftigen Pächters wird der
Nutzungs-/Pachtvertrag und die ggf. erforderliche Ver-
einbarung zum Vertrag vom Verpächter bestätigt und
später an den neuen Pächter übergeben.
Für den Abschluss eines Nutzungs-/Pachtvertrages
wird einmalig eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro
berechnet.


Bei Fragen bitte eine Mail an:


kga-birkenhoehe@gmx.de


oder ein Mitglied des Vorstandes kontaktieren:


Herr Burkhard Poweleit

Vorstandsvorsitzender

Parzelle 17
Tel.: 030 5455581
Mobil: 01743 466196


Frau Juliane Janisch

Schatzmeisterin

Parzelle 11


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Stand 04/2023